Inserate
Erscheinungsweise:
wöchentlich, jeweils freitags
Rubriken:
Mitteilungen
Weiterbildungen/Kurse
Zu vermieten
Zu mieten gesucht
Stellenangebote
Stellengesuche
Zu verkaufen
Zu kaufen gesucht
Kapitalien/Pachten
Masken/Kostüme
«von Privat»
Reisen
Veranstaltungen
Inserate-Annahmeschluss
| Amtliche Publikationen (schriftlich an die Staatskanzlei): | Mittwoch 12.00 Uhr |
| Marktblatt: | Mittwoch 17.00 Uhr |
| Inserate-Abbestellungen und Änderungen bis: | Mittwoch 17.00 Uhr |
| Vorgezogener Inserate-Annahmeschluss: |
KW 16: Dienstag, 3. April, 17.00 Uhr KW 31: Dienstag, 31. Juli, 17.00 Uhr KW 14: Dienstag, 14. August, 17.00 Uhr |
| Die Ausgabe Nr. 52/2012 vom 28. Dezember fällt aus. |
Insertionstarife und -bestimmungen
| Kleininserate | Fr. 5.70 pro Zeile, im Minimum jedoch zwei Zeilen |
| Separatinserate kantonal |
Grundtarif Fr. 30.30 plus Fr. 7.00 pro Zeile im Minimum jedoch Fr. 58.30 |
| Separatinserate ausserkantonal |
Grundtarif Fr. 45.70 plus Fr. 10.30 pro Zeile, im Minimum jedoch Fr. 86.95 |
| Chiffre-Gebühr | Fr. 19.- |
Kleininserate und Gelegenheitsinserate sowie Inserate von ausserkantonalen Inserenten werden nur gegen Vorauszahlung entgegengenommen.
Inserate bitte per Post, Fax, E-Mail oder Internet aufgeben.
Telefonisch können keine Insertionsaufträge erteilt werden.
Abonnementspreis: Jährlich Fr. 37.–
Verkaufspreis: Einzelnummer: Fr. 1.90
Erscheinungsweise: Erscheinung wöchentlich, jeweils freitags
Auszug aus den Insertionsbestimmungen
• Die Inserate werden jeweils in der dafür vorgesehenen Rubrik publiziert.
• Weitergehende Platzierungsvorschriften sind ausgeschlossen.
• Datumsgebundene Insertionsaufträge werden termingerecht ausgeführt. Die Verschiebung von
nicht termingebundenen Inseraten um eine Woche müssen wir uns ohne Benachrichtigung an
den Auftraggeber aus technischen Gründen vorbehalten.
• Die Höhe der Inserate richtet sich nach der Textmenge und die Gestaltung erfolgt in der
verlagsüblichen Ausführung. Weitere Gestaltungsvorschriften sind ausgeschlossen.
• Das Nichterscheinen eines Inserates, oder die Platzierung an einer anderen Stelle, in einer
anderen Ausgabe oder in einer anderen Gestaltung als erwünscht, berechtigt nicht zur
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
• Rabatte werden keine gewährt. Abschlüsse sind nicht möglich.
• Publikation in elektronischen Medien: Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine
Inserate auch in den Internet-Ausgaben der Speck Medien AG publiziert werden dürfen.
• Die im Amtsblatt des Kantons Zug publizierten Inserate dürfen von Dritten weder ganz noch
teilweise kopiert, bearbeitet oder sonst wie verwendet werden. Ausgeschlossen ist insbe-
sondere auch die Einspeisung auf Online-Dienste, unabhängig davon, ob die Inserate zu diesem
Zweck bearbeitet werden oder nicht. Jeder Verstoss gegen dieses Verbot wird rechtlich verfolgt.
Kontakt:
Inseratenverwaltung Amtsblatt des Kantons Zug mit Marktblatt
c/o Speck Medien AG
Poststrasse 14
Postfach 1249
6301 Zug
Telefon 041 729 77 77, Fax 041 729 77 45






